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Elternbrief zum Schustart 20-21

Post von Brunn » 22.08.2020 07:24:20


Liebe Eltern, die Sommerferien gehen zu Ende. Ich hoffe, Sie und Ihre Kinder konnten die freie Zeit genießen und ein wenig zur Ruhe kommen. Nun steht das neue Schuljahr 2020/21 vor der Tür. Uns allen ist klar, dass auch dieses Schuljahr grundlegend vom Corona-Virus beeinflusst sein wird. Oberstes Ziel des Kultusministeriums ist es, den notwendigen Infektionsschutz mit dem Wunsch nach größtmöglicher „Normalität“ in Einklang zu bringen. In der letzten Woche war es schon der Presse zu entnehmen: Wir werden gemäß den Vorgaben des Szenarios A in das neue Schuljahr starten. Diese Entscheidung wurde vor dem Hintergrund der aktuellen Lageeinschätzung zum Infektionsgeschehen getroffen. Der neu überarbeitete „Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ gibt uns die Regeln vor, nach denen wir im neuen Schuljahr arbeiten werden. [b]Unterricht nach Szenario A: der eingeschränkte Regelbetrieb[/b] Im eingeschränkten Regelbetrieb haben alle Schülerinnen und Schüler an jedem Tag Unterricht in der Schule. Um das zu ermöglichen, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten des sogenannten „Kohortenprinzips“ aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen und die in ihrer Zusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Wir werden an unserer Schule drei Kohorten bilden: Die Eingangsstufe, der dritte Jahrgang und der vierte Jahrgang werden jeweils zu festen Gruppen zusammengefasst. Die Kohorten mischen sich am Schulvormittag nicht. Das heißt, die Kinder verbringen die Pause in ihrer Gruppe räumlich getrennt von den anderen Kohorten. Der Unterricht wird wieder wie gewohnt stattfinden, auch der Sport- und Schwimmunterricht wird erteilt. Der Ganztagsbetrieb kann wieder aufgenommen werden. Am Nachmittag dürfen sich zwei Kohorten begegnen. Die Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sind weiter angehalten, das Abstandsgebot untereinander und zu den Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer das möglich ist. [b]Abstandsregel, Maskenpflicht auf den Fluren und im Schulgebäude sowie im Bus, Einstieg in den Bus[/b] Überall, wo sich Kohorten begegnen, ist es wichtig, weiter den Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Zusätzlich besteht Maskenpflicht. Wie die Kinder es schon gewohnt sind, tragen sie in den Schulfluren, auf dem Schulhof und an der Bushaltestelle ihre Mund- Nasen- Bedeckungen. Diese sind selber mitzubringen. Bitte denken Sie wieder an eine Dose zur Aufbewahrung der Maske und an eine Wechselmaske. Während der Busfahrt besteht weiter Maskenpflicht. Da sich im Bus die drei Kohorten mischen, werden wir an der Schul-Bushaltestelle darauf achten, dass die Kinder getrennt nach Kohorten, beginnend mit dem 4. Jahrgang, den Schulbus besteigen. Wir bitten die Eltern, die in den Orten mit an der Bushaltestelle sind, uns dabei zu unterstützen, dass auch hier diese Reihenfolge eingehalten wird. [b]Weitere Hygieneregeln[/b] Am Unterrichtsvormittag sorgen wir für ausreichend Möglichkeiten zum Händewaschen bzw. -desinfizieren. Die Klassenräume lüften wir regelmäßig. Der gleichzeitige Besuch der Toilettenräume wird weiter auf wenige Kinder beschränkt sein. Gegenstände wie z.B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Obwohl eine Übertragung des COVID-19-Virus über kontaminierte Lebensmittel unwahrscheinlich ist, soll das Verteilen von Lebensmitteln an Dritte, z. B. anlässlich von Geburtstagen, aus hygienischen Gründen auf einzeln abgepackte Fertigprodukte beschränkt werden. Aufgrund dieser Regelung werden leider bis auf Weiteres der Obsthof und der Brötchenverkauf am Mittwoch ausfallen müssen. Es können keine Getränke in der Schule bestellt werden. Ein Chorangebot wird es in diesem Schulhalbjahr ebenso leider nicht geben. [b]Umgang mit Erkrankungen [/b] Der Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan gibt folgende allgemein gültige Regel vor: [b]Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.[/b] Abhängig von der Symptomschwere können die folgenden Fälle unterschieden werden: Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Bei Infekten mit einem ausgeprägten Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Schule ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist. Bei schwerer Symptomatik zum Bespiel mit Fieber ab 39° Celsius oder akutem, unerwarteten Infekt (insbesondere der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Schulbesuch zu beachten sind. [b]Zutrittsbeschränkungen[/b] Der Rahmenhygieneplan bestimmt, dass das Betreten der Schule von Personen, die nicht in der Schule tätig sind, auf ein Minimum zu beschränken ist. Sollten Sie ein Anliegen haben, das Sie nur persönlich in der Schule erledigen können, melden Sie sich bitte vorab telefonisch im Sekretariat an. Wir müssen Ihre Kontaktdaten in einem Besucherbuch dokumentieren. Die Begleitung von Schülerinnen und Schülern in das Schulgebäude und das Abholen innerhalb des Schulgebäudes sind grundsätzlich untersagt und auf notwendige Ausnahmen zu beschränken. Wenn Sie Ihr Kind nach dem Unterricht abholen wollen, warten Sie bitte auf der Grünfläche oberhalb des Parkplatzes. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen E1, E4 und 3c können vor der Schwimmhalle abgeholt werden. Halten Sie auf jedem Fall Abstand zu anderen Personen und tragen Sie einen Mundschutz. [b]Ausblick[/b] Mit der Befolgung der oben beschriebenen Regelungen sind wir gut vorbereitet für das Leben und Lernen an unserer Schule im neuen Schuljahr in Corona-Zeiten. Wir bitten Sie um Verständnis für einige einschneidende Maßnahmen, die wir ohne die Corona-Pandemie niemals in dieser Form getroffen hätten. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen müssen wir uns aber auch darauf einstellen, dass es aufgrund lokaler und regionaler Infektionsherde zeitweise notwendig sein kann, den Präsenzunterricht wieder einzuschränken. Dies kann Regionen, aber auch einzelne Schulen oder Klassen betreffen. Wenn es in unserer Gemeinde oder unserer Region zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das Göttinger Gesundheitsamt feststellt, dass das Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb nicht mehr zulässt, wird in Szenario B (Schule im Wechselmodell) oder Szenario C (Quarantäne und Shutdown) gewechselt werden müssen. Wir alle können dazu beitragen, die Infektionszahlen in unserer Region niedrig zu halten, indem wir die aktuell geltenden Regeln bezüglich des Abstands, der Hygieneregeln und der Gruppegröße, in der wir uns mit anderen treffen dürfen, einhalten. Wir freuen uns auf die Arbeit mit Ihren Kindern im neuen Schuljahr und wir werden den uns anvertrauten Schülerinnen und Schülern so viel „Normalität“ wie möglich bieten. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Es grüßt Sie herzlich das gesamte Kollegium der Heinrich-Christian-Burckhardt-Schule Margrit Wolter Schulleiterin Der gesamte Brief steht unter folgendem [url=https://gs-adelebsen.com/Upload-db/Up104d/Save/Elternbrief_Schustart20-21.pdf]Link [/url]zur Verfügung.  
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