Hinweise zur Elternmitwirkung

Allgemeines zum Elternrecht/Erziehungsrecht Das Elternrecht hat in der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland eine große Bedeutung. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind die Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht ihrer Eltern.

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